Herzlich Willkommen bei der Detektei Fuchs
Sie haben Verdachtsmomente für Machenschaften die im Zwielicht stehen? Haben das Gefühl es „stimmt einiges nicht“? Damit Ihr Gefühl endlich Wissendheit erfährt brauchen Sie handfeste Beweise um gegen Unrecht vorzugehen!
Ob Betrug, Diebstahl, innerbetriebliche Straftaten, Zeugenermittlungen oder einfach Observationen von verdächtigen Personen – zögern Sie nicht uns einzuschalten um endlich Gewissheit zu schaffen.
Wir sind die erste deutsche Pflegedienstdektetei!
Als erste deutsche Detektei bieten wir Ihnen auch im Bereich der Pflegedienstleistung unsere Dienste an. Sie haben beispielsweise bedenken um das Wohlergehen im Pflegebereich Ihrer Angehörigen? Vermuten als Leistungsträger im Pflegebereich Sozialhilfebetrug? Dann sind Sie bei uns richtig!
Einsatzgebiete
Die Detektei Fuchs aus dem bayerischen Großkarolinenfeld ist in Oberbayern speziell in den Gebieten rund um Rosenheim, Miesbach, Traunstein, Ebersberg, Bad Tölz bis hin nach München tätig. Natürlich übernehmen wir auch Aufträge in ganz Deutschland oder internationalen Einsatzgebieten.
Unser Spektrum in der Schnellübersicht
Ermittlungen im Pflegebereich
Sie haben bedenken um das Wohlergehen im Pflegebereich Ihrer Angehörigen? Sie vermuten als Leistungsträger Sozialhilfebetrug?
Wirtschafts- & Privatermittlungen
Unsere Privat- und Wirtschaftsdetektive lösen mit Diskretion, Überlegung und Fingerspitzengefühl sämtliche geforderten Sachverhalte.
Sicherheitsprüfungen
Wir prüfen für Sie die Sicherheit Ihres Eigentums, Ihrer Familie oder Ihres Betriebes und decken Sicherheitsmängel auf. Diskret und zuverlässig.
Sicherheitskonzepte
Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Ihre Sicherheitskonzepte. Individuell auf Sie abgestimmt um eine optimale Sicherheit zu gewährleisten.
Personenschutz
Top ausgebildete Mitarbeiter und durchdachte Sicherheitskonzepte stehen für den Personenschutz. Wir bieten Ihnen auf Wunsch auch bewaffneten Schutz an.
Unsere Partnerfirmen
Infos: Sind Detektivkosten steuerlich absetzbar?
Auszug aus dem Beitrag von: meinsteuerparadies.de zum Beitrag
Privatbereich
Wird ein Privatdetektiv eingeschaltet, um Beispielsweise aus Misstrauen gegenüber dem Ehepartner diesen beschatten zu lassen oder um nach einen vermissten Verwandten zu suchen, dann kann diese private Beauftragung nicht von der Steuer abgesetzt werden.
Anders verhält sich die Sache im Bereich von Unterhaltszahlungen und Scheidungen. Bestimmte Ausgaben lassen sich unter Umständen dann Absetzen, wenn durch Ermittlungen eines Detektives Senkungen für Unterhaltszahlungen eingetreten sind.
Ein Privatdetektiv durchleuchtet dabei beispielsweise die Verhältnisse eines Zahlungsempfängers und prüft dessen aktuellen Beziehungsstand auf neue Lebenspartner, um abzuschätzen ob der Empfänger das Geld gar nicht mehr benötigt. Tritt so ein Fall ein, könnte sich die finanzielle Situation des Auftraggebers verbessern, damit könnten auch Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen zuerkannt werden. Dabei kommt es allerdings stets auf den individuellen Fall an ob diese Ausgaben anerkannt werden.
Gewerbetreibende
Beauftragen Gewerbetreibende einen Detektiv um beispielsweise Geschäftsinteressen, Personalinteressen oder betriebliche Abläufe zu wahren, können die Kosten für „betriebliche Zwecke“ als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Die Ausgaben für die Beauftragung einer Detektei müssen kurz gesagt immer mit der Sicherung der betrieblichen Abläufe in Verbindung stehen.
- Beschattung von Mitarbeitern bei Diebstahlverdacht
- Unterschlagungsverdacht
- Kaufhausüberwachung
- Spionageabwehr
- Krankschreibungsbetrug
Anders stellt sich die Situation dar, wenn eine Detektei z.B. illegaler weise dazu beauftragt wird, Mitbewerber auszuspionieren um sich mit den Ergebnissen der Ermittlungen Wettbewerbsvorteile zu sichern. In solchen Fällen ist das Absetzten logischerweise nicht möglich.